§
Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV)

§ 1Anwendungsbereich für Messgeräte und Teilgeräte
§ 2Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
§ 3Anwendungsbereich für sonstige Messgeräte
§ 4Vom Anwendungsbereich ausgenommene Zusatzeinrichtungen
§ 5Vom Anwendungsbereich ausgenommene Verwendungen
§ 6Begriffsbestimmungen
§ 7Allgemeine wesentliche Anforderungen und Feststellung der Einhaltung von Fehlergrenzen
§ 8Gerätespezifische wesentliche Anforderungen
§ 9Konformitätsbewertungsverfahren
§ 10Technische Unterlagen
§ 11Konformitätserklärungen
§ 12Haftpflichtversicherung der Konformitätsbewertungsstelle
§ 13Gemeinsame Vorschriften für Kennzeichnungen und Aufschriften von Messgeräten und sonstigen Messgeräten
§ 14Kennzeichnung von Messgeräten beim Inverkehrbringen
§ 15Aufschriften auf Messgeräten
§ 16Aufschriften auf sonstigen Messgeräten
§ 17Beizufügende Informationen
§ 18Verfahrensgrundsätze, wesentliche Anforderungen
§ 19EG-Bauartzulassung
§ 20Rücknahme und Widerruf der EG-Bauartzulassung
§ 21EG-Ersteichung
§ 22Verkehrsfehlergrenzen
§ 23Aufstellung, Gebrauch und Wartung von Messgeräten
§ 24Vermutungswirkung
§ 25Ausnahmen bei Werten für Messgrößen
§ 26Angabe von Gewichtswerten
§ 27Verwenden von Ausschankmaßen
§ 28Abgabe von flüssigen Brennstoffen
§ 29Besondere Vorschriften für das Verwenden von Messgeräten zur Bestimmung der Dosis ionisierender Strahlung
§ 30Pflichten beim Verwenden einer öffentlichen Waage
§ 31Pflichten bei der Durchführung öffentlicher Wägungen
§ 32Nachweis des Wägeergebnisses
§ 33Pflichten der antragstellenden Person bei der Eichung
§ 34Eichfrist
§ 35Verlängerung der Eichfrist auf Grund von Stichprobenverfahren
§ 36Durchführung der Eichung
§ 37Eichtechnische Prüfung
§ 38Kennzeichnung der Messgeräte
§ 39Durchführung der Befundprüfung
§ 40Genehmigungsverfahren zur Aktualisierung von Software in Messgeräten
§ 41Konformitätsbewertung der aktualisierten Software
§ 42Antrag und Anerkennung
§ 43Anforderungen an die Prüfstelle
§ 44Haftpflichtversicherung der Prüfstelle
§ 45Leitung und stellvertretende Leitung
§ 46Antrag
§ 47Sachkunde
§ 48Öffentliche Bestellung
§ 49Bezeichnung und Anzeige der staatlich anerkannten Prüfstelle
§ 50Durchführung von Eichungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 51Durchführung von Befundprüfungen durch staatlich anerkannte Prüfstellen
§ 52Prüfungsunterlagen
§ 53Verantwortung der Prüfstellenleitung
§ 54Befugniserteilung an Instandsetzer
§ 55Pflichten der Instandsetzer
§ 56Meldeverfahren
§ 57Ordnungswidrigkeiten
§ 58Übergangsvorschriften
Anlage 1(zu § 2 Satz 2)Ausnahmen vom Anwendungsbereich für einzelne Messgeräte
Anlage 2(zu § 7 Absatz 1 Satz 3)Anforderungen an Messgeräte
Anlage 3(zu § 8, § 9 Absatz 1 Satz 2, § 9 Absatz 4)Gerätespezifische Anforderungen und anzuwendende Konformitätsbewertungsverfahren für einzelne Messgeräte
Anlage 4(zu § 9 Absatz 1 Satz 1)Konformitätsbewertungsverfahren
Anlage 5(zu § 11 Absatz 2)Konformitätserklärung für Messgeräte, die nicht europäischen Vorschriften unterliegen
Anlage 6(zu § 18 Absatz 3 und 5)Messgeräte für EG-Bauartzulassung und EG-Ersteichung
Anlage 7(zu § 34 Absatz 1 Nummer 1)Besondere Eichfristen für einzelne Messgeräte
Anlage 8(zu § 38, § 50 Absatz 2 und 3, § 54 Absatz 3 Satz 2, § 55 Absatz 2 Satz 2)Kennzeichen