§ 15 MFBAProMediaFPrVSchriftlicher Teil(1) Der schriftliche Teil besteht aus
(2) Die Bearbeitungsdauer beträgt
(3) Beide Situationsaufgaben sollen insgesamt nicht mehr als 10 Stunden dauern. |
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(2) Die Bearbeitungsdauer beträgt
(3) Beide Situationsaufgaben sollen insgesamt nicht mehr als 10 Stunden dauern. |