§
Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer (MitbestG)

§ 1Erfaßte Unternehmen
§ 2Anteilseigner
§ 3Arbeitnehmer und Betrieb
§ 4Kommanditgesellschaft
§ 5Konzern
§ 6Grundsatz
§ 7Zusammensetzung des Aufsichtsrats
§ 8
§ 9
§ 10Wahl der Delegierten
§ 11Errechnung der Zahl der Delegierten
§ 12Wahlvorschläge für Delegierte
§ 13Amtszeit der Delegierten
§ 14Vorzeitige Beendigung der Amtszeit oder Verhinderung von Delegierten
§ 15Wahl der unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer
§ 16Wahl der Vertreter von Gewerkschaften in den Aufsichtsrat
§ 17Ersatzmitglieder
§ 18
§ 18a
§ 19Bekanntmachung der Mitglieder des Aufsichtsrats
§ 20Wahlschutz und Wahlkosten
§ 21Anfechtung der Wahl von Delegierten
§ 22Anfechtung der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 23Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern der Arbeitnehmer
§ 24Verlust der Wählbarkeit und Änderung der Zuordnung unternehmensangehöriger Aufsichtsratsmitglieder
§ 25Grundsatz
§ 26Schutz von Aufsichtsratsmitgliedern vor Benachteiligung
§ 27Vorsitz im Aufsichtsrat
§ 28Beschlußfähigkeit
§ 29Abstimmungen
§ 30Grundsatz
§ 31Bestellung und Widerruf
§ 32Ausübung von Beteiligungsrechten
§ 33Arbeitsdirektor
§ 34
§ 35
§ 36Verweisungen
§ 37Erstmalige Anwendung des Gesetzes auf ein Unternehmen
§ 38
§ 39Ermächtigung zum Erlaß von Rechtsverordnungen
§ 40Übergangsregelung
§ 41Inkrafttreten