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Verordnung zum Schutz gegen die Maul- und Klauenseuche (MKSeuchV 2005)

Inhaltsverzeichnis
§ 1Begriffsbestimmungen
§ 2Impfungen und Heilversuche
§ 2aFrüherkennung
§ 3Verdachtsbetrieb
§ 4Anordnungen für weitere Betriebe
§ 5Kontrollzone
§ 6Öffentliche Bekanntmachung
§ 7Schutzmaßregeln für den Seuchenbetrieb
§ 8Schutzmaßregeln in besonderen Einrichtungen
§ 9Schutzmaßregeln in Bezug auf den Sperrbezirk
§ 10Ausnahmen von der Sperrbezirksregelung
§ 11Schutzmaßregeln in Bezug auf das Beobachtungsgebiet
§ 12Ausnahmen von der Beobachtungsgebietsregelung
§ 13Seuchenausbruch in einem benachbarten Mitgliedstaat
§ 14Schutzmaßregeln für den Kontaktbetrieb
§ 15Sperrgebiet
§ 16Notimpfung
§ 17Maßregeln vom Beginn bis zum 30. Tag nach Beendigung der Notimpfung
§ 18Maßregeln vom 31. Tag nach Beendigung der Notimpfung bis zur Beendigung der Untersuchungen
§ 19Untersuchungen nach Notimpfung
§ 20Maßregeln bei Feststellung von Tieren mit Antikörpern gegen Nichtstrukturproteine
§ 21Maßregeln nach Beendigung der Untersuchungen
§ 22Anwendungsvorrang
§ 23Tötung im Sperrbezirk, im Beobachtungsgebiet oder im Impfgebiet
§ 24Gefährdeter Bezirk beim Auftreten der Maul- und Klauenseuche bei Wildtieren
§ 25Maßregeln zur Erkennung der Maul- und Klauenseuche im gefährdeten Bezirk
§ 26Tilgungsplan
§ 27Seuchenausbruch bei Wildtieren in einem benachbarten Mitgliedstaat oder Drittland
§ 28Schutzmaßregeln
§ 29Aufhebung der Schutzmaßregeln
§ 30Wiederbelegung von Betrieben
§ 31Behördliche Anordnungen
§ 31aWeitergehende Maßnahmen
§ 32Tierseuchenbekämpfungszentrum
§ 33Anforderungen an das Arbeiten mit MKS-Virus
§ 33aErlaubnis für das Arbeiten mit MKS-Virus
§ 34Ordnungswidrigkeiten
§ 35Berechnung von Fristen
§ 36(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Anlage 1(zu § 15 Absatz 2 Nummer 1)Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten oder von diesen Tieren gewonnenen Erzeugnissen aus einem Sperrgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
Anlage 2(zu § 18 Absatz 2 Nummer 3)Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus einem Impfgebiet im Sinne der MKS-Verordnung
Anlage 3(zu § 24 Absatz 6 Nummer 3 Buchstabe a)Bescheinigung für den Versand von Tieren empfänglicher Arten aus gefährdeten Bezirken im Sinne der MKS-Verordnung