§
Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG)

§ 1Anwendungsbereich, Ziel des Mutterschutzes
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Schutzfristen vor und nach der Entbindung
§ 4Verbot der Mehrarbeit; Ruhezeit
§ 5Verbot der Nachtarbeit
§ 6Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit
§ 7Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
§ 8Beschränkung von Heimarbeit
§ 9Gestaltung der Arbeitsbedingungen; unverantwortbare Gefährdung
§ 10Beurteilung der Arbeitsbedingungen; Schutzmaßnahmen
§ 11Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für schwangere Frauen
§ 12Unzulässige Tätigkeiten und Arbeitsbedingungen für stillende Frauen
§ 13Rangfolge der Schutzmaßnahmen: Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, Arbeitsplatzwechsel und betriebliches Beschäftigungsverbot
§ 14Dokumentation und Information durch den Arbeitgeber
§ 15Mitteilungen und Nachweise der schwangeren und stillenden Frauen
§ 16Ärztliches Beschäftigungsverbot
§ 17Kündigungsverbot
§ 18Mutterschutzlohn
§ 19Mutterschaftsgeld
§ 20Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
§ 21Ermittlung des durchschnittlichen Arbeitsentgelts
§ 22Leistungen während der Elternzeit
§ 23Entgelt bei Freistellung für Untersuchungen und zum Stillen
§ 24Fortbestehen des Erholungsurlaubs bei Beschäftigungsverboten
§ 25Beschäftigung nach dem Ende des Beschäftigungsverbots
§ 26Aushang des Gesetzes
§ 27Mitteilungs- und Aufbewahrungspflichten des Arbeitgebers, Offenbarungsverbot der mit der Überwachung beauftragten Personen
§ 28Behördliches Genehmigungsverfahren für eine Beschäftigung zwischen 20 Uhr und 22 Uhr
§ 29Zuständigkeit und Befugnisse der Aufsichtsbehörden, Jahresbericht
§ 30Ausschuss für Mutterschutz
§ 31Erlass von Rechtsverordnungen
§ 32Bußgeldvorschriften
§ 33Strafvorschriften
§ 34Evaluationsbericht