§
Verordnung über die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin (MusikfachhAusbV)

Eingangsformel
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Struktur der Berufsausbildung
§ 4Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 5Durchführung der Berufsausbildung
§ 6Abschlussprüfung
§ 7Teil 1 der Abschlussprüfung
§ 8Teil 2 der Abschlussprüfung
§ 9Gewichtung der Prüfungsbereiche, Bestehen der Abschlussprüfung
§ 10Zusatzqualifikationen
§ 11Prüfung der Zusatzqualifikationen
Anlage 1(zu § 4 Absatz 1 Satz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin
Anlage 2(zu § 4 Absatz 1 Satz 2)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Musikfachhändler/zur Musikfachhändlerin