§ 1 MusikfachhAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. |
§ 1 MusikfachhAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf Musikfachhändler/Musikfachhändlerin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. |