§
Verordnung über Mitteilungen an die Finanzbehörden durch andere Behörden und öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten (MV)

Eingangsformel
§ 1Grundsätze
§ 2Allgemeine Zahlungsmitteilungen
§ 3Honorare der Rundfunkanstalten
§ 4Wegfall oder Einschränkung einer steuerlichen Vergünstigung
§ 4aOrdnungsgelder nach § 335 des Handelsgesetzbuchs
§ 5Ausgleichs- und Abfindungszahlungen nach dem Flurbereinigungsgesetz
§ 6Gewerberechtliche Erlaubnisse und Gestattungen
§ 7Ausnahmen von der Mitteilungspflicht über Zahlungen
§ 8Form und Inhalt der Mitteilungen
§ 9Empfänger der Mitteilungen
§ 10
§ 11Pflicht zur Unterrichtung
§ 12Inhalt der Unterrichtung
§ 13Mitteilungen über Billigkeitsleistungen des Bundes und der Länder anlässlich der Corona-Krise
Schlußformel
§ 14Mitteilung von Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen an die Anbieter von Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung