§
Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV)

§ 1Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen
§ 2Netzanschlussverhältnis
§ 3Anschlussnutzungsverhältnis
§ 4Inhalt des Vertrages und der Bestätigung des Netzbetreibers
§ 5Netzanschluss
§ 6Herstellung des Netzanschlusses
§ 7Art des Netzanschlusses
§ 8Betrieb des Netzanschlusses
§ 9Kostenerstattung für die Herstellung oder Änderung des Netzanschlusses
§ 10Transformatorenanlage
§ 11Baukostenzuschüsse
§ 12Grundstücksbenutzung
§ 13Elektrische Anlage
§ 14Inbetriebsetzung der elektrischen Anlage
§ 15Überprüfung der elektrischen Anlage
§ 16Nutzung des Anschlusses
§ 17Unterbrechung der Anschlussnutzung
§ 18Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung
§ 19Betrieb von elektrischen Anlagen, Verbrauchsgeräten und Ladeeinrichtungen, Eigenanlagen
§ 20Technische Anschlussbedingungen
§ 21Zutrittsrecht
§ 22Mess- und Steuereinrichtungen
§ 23Zahlung, Verzug
§ 24Unterbrechung des Anschlusses und der Anschlussnutzung
§ 25Kündigung des Netzanschlussverhältnisses
§ 26Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses
§ 27Fristlose Kündigung oder Beendigung
§ 28Gerichtsstand
§ 29Übergangsregelung