§ 28 NMV 1970Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der VergleichsmieteNeben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig. |
§ 28 NMV 1970Umlagen, Zuschläge und Vergütungen neben der VergleichsmieteNeben der Vergleichsmiete sind Umlagen, Zuschläge und Vergütungen entsprechend den Vorschriften der §§ 20 bis 27 zulässig. |