§ 15 NotFVBewertung der mündlichen PrüfungDer Prüfungsausschuss stellt die Gesamtnote der mündlichen Prüfung fest. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden der Vortrag mit 30 Prozent und das Gruppenprüfungsgespräch mit 70 Prozent berücksichtigt. |
§ 15 NotFVBewertung der mündlichen PrüfungDer Prüfungsausschuss stellt die Gesamtnote der mündlichen Prüfung fest. Bei der Ermittlung der Gesamtnote werden der Vortrag mit 30 Prozent und das Gruppenprüfungsgespräch mit 70 Prozent berücksichtigt. |