§
Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (OGewV)

§ 1Zweck
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
§ 4Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen; Bestandsaufnahme der Emissionen, Einleitungen und Verluste
§ 5Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
§ 6Einstufung des chemischen Zustands
§ 7Anforderungen bei überarbeiteten Umweltqualitätsnormen und bei Umweltqualitätsnormen für neue Stoffe
§ 8Oberflächenwasserkörper, die der Trinkwassergewinnung dienen
§ 9Normen für die Überwachung der Qualitätskomponenten; Anforderungen an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse, an Analysenmethoden und an Laboratorien
§ 10Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz
§ 11Überwachung von Stoffen der Beobachtungsliste
§ 12Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands
§ 13Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne; elektronisch zugängliches Portal
§ 14Bewirtschaftungsziele für Stickstoff
§ 15Ermittlung langfristiger Trends
§ 16Wirtschaftliche Analyse der Wassernutzungen
Anlage 1(zu § 3 Satz 1, § 5 Absatz 2 Satz 1)Lage, Grenzen und Zuordnung der Oberflächenwasserkörper; typspezifische Referenzbedingungen
Anlage 2(zu § 4 Absatz 1)Zusammenstellung der Gewässerbelastungen und Beurteilung ihrer Auswirkungen
Anlage 3(zu § 5 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 4 und Absatz 5 Satz 1)Qualitätskomponenten zur Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
Anlage 4(zu § 5 Absatz 1 Satz 2, Absatz 2 Satz 2, § 10 Absatz 2 Satz 1)Einstufung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
Anlage 5(zu § 5 Absatz 3)Bewertungsverfahren und Grenzwerte der ökologischen Qualitätsquotienten für die verschiedenen Gewässertypen
Anlage 6(zu § 2 Nummer 6, § 5 Absatz 5 Satz 1 und 2, § 10 Absatz 2 Satz 1)Umweltqualitätsnormen für flussgebietsspezifische Schadstoffe zur Beurteilung des ökologischen Zustands und des ökologischen Potenzials
Anlage 7(zu § 5 Absatz 4 Satz 2)Allgemeine physikalisch-chemische Qualitätskomponenten
Anlage 8(zu § 2 Nummer 4 und 5, § 6 Satz 1,§ 7 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 10 Absatz 2 Satz 2,§ 13 Absatz 1 Nummer 2a, § 15 Absatz 1 Satz 1 und 2)Umweltqualitätsnormen zur Beurteilung des chemischen Zustands
Anlage 9(zu § 9 Absatz 2 und 3 Satz 2, § 11 Absatz 1 Satz 3,§ 13 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a und b)Anforderungen an Analysenmethoden, an Laboratorien und an die Beurteilung der Überwachungsergebnisse
Anlage 10(zu § 10 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 1,§ 13 Absatz 1 Nummer 3, § 14 Absatz 2)Überwachung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Überwachungsnetz; zusätzliche Überwachungsanforderungen
Anlage 11(zu § 11 Absatz 1 Satz 5)Anforderungen an die Festlegung der repräsentativen Überwachungsstellen für Stoffe der Beobachtungsliste
Anlage 12(zu § 8 Absatz 2,§ 12 Absatz 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3)Darstellung des ökologischen Zustands, des ökologischen Potenzials und des chemischen Zustands; Kennzeichnung von Oberflächenwasserkörpern
Anlage 13(zu § 15 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 Satz 2)Ermittlung langfristiger Trends