§
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Gefährdungsbeurteilung
§ 4Messungen und Berechnungen
§ 5Fachkundige Personen, Laserschutzbeauftragter
§ 6Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung
§ 7Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung der Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung
§ 8Unterweisung der Beschäftigten
§ 9Beratung durch den Ausschuss für Betriebssicherheit
§ 10Ausnahmen
§ 11Straftaten und Ordnungswidrigkeiten