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§
§ 135 OWiG
(Inkrafttreten)
§ 128
Herstellen oder Verbreiten von papiergeldähnlichen Drucksachen oder Abbildungen
§ 129
Einziehung
§ 130
§ 131
§ 132
Einschränkung von Grundrechten
§ 133
Übergangsvorschriften
§ 134
Übergangsregelung zum Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in Strafsachen und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs; Verordnungsermächtigungen
§ 135