§ 1 PackmAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf des Packmitteltechnologen und der Packmitteltechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. |
§ 1 PackmAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf des Packmitteltechnologen und der Packmitteltechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. |