§ 3 PatAnwAPrVEntscheidung über die ZulassungÜber die Zulassung zur Ausbildung hat das Deutsche Patent- und Markenamt durch schriftlichen Bescheid zu entscheiden. |
§ 3 PatAnwAPrVEntscheidung über die ZulassungÜber die Zulassung zur Ausbildung hat das Deutsche Patent- und Markenamt durch schriftlichen Bescheid zu entscheiden. |