§ 2 PAOBeruf des Patentanwalts(1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus. (2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. |
§ 2 PAOBeruf des Patentanwalts(1) Der Patentanwalt übt einen freien Beruf aus. (2) Seine Tätigkeit ist kein Gewerbe. |