§ 33 PAOBestellung eines Vertreters im VerwaltungsverfahrenWird auf Ersuchen der Patentanwaltskammer für das Verwaltungsverfahren ein Vertreter bestellt, soll ein Patentanwalt oder ein Rechtsanwalt bestellt werden. |
§ 33 PAOBestellung eines Vertreters im VerwaltungsverfahrenWird auf Ersuchen der Patentanwaltskammer für das Verwaltungsverfahren ein Vertreter bestellt, soll ein Patentanwalt oder ein Rechtsanwalt bestellt werden. |