§ 66 PatG(1) Im Patentgericht werden gebildet
(2) Die Zahl der Senate bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. |
§ 66 PatG(1) Im Patentgericht werden gebildet
(2) Die Zahl der Senate bestimmt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz. |