§
Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)

§ 1Ausweispflicht; Ausweisrecht
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Vorläufiger Personalausweis
§ 4Eigentum am Ausweis; Ausweishersteller; Vergabestelle für Berechtigungszertifikate
§ 5Ausweismuster; gespeicherte Daten
§ 6Gültigkeitsdauer des Ausweises; vorzeitige Beantragung; räumliche Beschränkungen
§ 6aVersagung und Entziehung; Ersatz-Personalausweis
§ 7Sachliche Zuständigkeit
§ 8Örtliche Zuständigkeit; Tätigwerden bei örtlicher Unzuständigkeit
§ 9Ausstellung des Ausweises
§ 10Einschaltung, Sperrung und Entsperrung der Funktion des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
§ 10aEinrichtung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
§ 11Informationspflichten
§ 12Form und Verfahren der Datenerfassung, -prüfung und -übermittlung
§ 13Übermittlung von Geheimnummer, Entsperrnummer und Sperrkennwort
§ 14Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten
§ 15Automatisierter Abruf und automatisierte Speicherung durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
§ 17Identitätsüberprüfung anhand der im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium gespeicherten Daten durch zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden
§ 18Elektronischer Identitätsnachweis
§ 18aVor-Ort-Auslesen von Ausweisdaten unter Anwesenden
§ 19Speicherung im Rahmen des elektronischen Identitätsnachweises
§ 19aSpeicherung durch Identifizierungsdiensteanbieter
§ 20Verwendung durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen
§ 20aHoheitliche Berechtigungszertifikate
§ 21Berechtigungen für Diensteanbieter
§ 21aVor-Ort-Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter
§ 21bBerechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter
§ 22Elektronische Signatur
§ 23Personalausweisregister
§ 24Verwendung im Personalausweisregister gespeicherter Daten
§ 25Datenübertragung und automatisierter Abruf von Lichtbildern
§ 26Sonstige Speicherung personenbezogener Daten
§ 27Pflichten des Ausweisinhabers
§ 28Ungültigkeit
§ 29Sicherstellung und Einziehung
§ 30Sofortige Vollziehung
§ 31Gebühren und Auslagen; Verordnungsermächtigung
§ 32Bußgeldvorschriften
§ 33Bußgeldbehörden
§ 34Verordnungsermächtigung
§ 34aRegelungsbefugnisse der Länder
§ 35Übergangsvorschrift