§

§ 3 PAuswGebV

Gebühren für Berechtigungen

Für Berechtigungen sind folgende Gebühren zu erheben:

1.
102 Euro für die Erteilung einer Berechtigung nach § 21 Absatz 1 Satz 2 des Personalausweisgesetzes,
2.
80 Euro für die Versagung einer Berechtigung,
3.
115 Euro für die Rücknahme oder den Widerruf einer Berechtigung.