§
Verordnung betreffend die Aufsicht über Pensionsfonds und über die Durchführung reiner Beitragszusagen in der betrieblichen Altersversorgung (PFAV)

Eingangsformel
§ 1Erläuterungsbericht
§ 2Angemessenheitsbericht
§ 3Vorlagefristen
§ 4Interner jährlicher Bericht
§ 5Formblätter für Bilanz und Gewinn-und-Verlust-Rechnung
§ 6Gesonderte Gewinn-und-Verlust-Rechnung
§ 7Stückzahl und Fristen für die Einreichung der Formblätter
§ 8Formgebundene Erläuterungen
§ 9Stückzahl und Fristen für die Einreichung der formgebundenen Erläuterungen
§ 10Sonstige Rechnungslegungsunterlagen
§ 11Halbjährlicher Zwischenbericht
§ 12Anwendung der Formblätter und Nachweisungen
§ 13Anzurechnende Kapitalerträge
§ 14Mindestzuführung zur Rückstellung für Beitragsrückerstattung
§ 15Reduzierung der Mindestzuführung
§ 16Anlagegrundsätze und Anlagemanagement
§ 17Anlageformen
§ 18Mischung
§ 19Streuung
§ 20Kongruenz
§ 21Versicherungsmathematische Bestätigung
§ 22Versicherungsförmige Garantien
§ 23Versicherungsmathematische Rechnungsgrundlagen bei versicherungsförmigen Garantien
§ 24Zusagen ohne versicherungsförmige Garantien
§ 25Berechnung und Höhe der Solvabilitätskapitalanforderung
§ 26Mindestkapitalanforderung und Mindestbetrag der Mindestkapitalanforderung
§ 27Eigenmittel
§ 28Berichtspflicht gegenüber der Aufsichtsbehörde
§ 29Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung
§ 30Mindesthöhe der lebenslangen Zahlung
§ 31Anpassung der lebenslangen Zahlungen
§ 32Form, Inhalt und Nachweis der Zusage des Arbeitgebers für die Erbringung der Mindesthöhe
§ 33Anwendungsbereich
§ 34Vermögensanlage
§ 35Deckungsrückstellung
§ 36Kapitaldeckungsgrad
§ 37Anfängliche Höhe der lebenslangen Zahlung
§ 38Anpassung der lebenslangen Zahlungen
§ 39Risikomanagement
§ 40Risikoberichte
§ 41Laufende Informationspflichten gegenüber den Versorgungsanwärtern und Rentenempfängern
§ 42Berichterstattung gegenüber der Aufsichtsbehörde
§ 43Übergangsvorschriften zu Teil 1
Anlage 1(zu § 12 Absatz 1)Die regionale Herkunft des Pensionsfondsgeschäfts und die dafür zu setzenden Kennzahlen
Anlage 2(zu § 12 Absatz 2 und 3)Formblätter und Nachweisungen
Anlage 3(zu § 20)Kongruenzregeln
Anlage 4(zu § 28 Absatz 3)Nachweis der Eigenmittel und Berechnung der Solvabilitätskapitalanforderung für Pensionsfonds
Anlage 5(zu § 12 Absatz 4)Formblätter und Nachweisungen