§ 1 PflanzTechnAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf des Pflanzentechnologen und der Pflanzentechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. |
§ 1 PflanzTechnAusbVStaatliche Anerkennung des AusbildungsberufesDer Ausbildungsberuf des Pflanzentechnologen und der Pflanzentechnologin wird nach § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannt. |