§

§ 1 PKDBSa

Rechtsform und Sitz der Kasse

(1) Die Kasse führt die Firma "Pensionskasse Deutscher Eisenbahnen und Straßenbahnen VVaG" und hat ihren Sitz in Köln. Sie ist ein kleinerer Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit im Sinne des § 53 des Versicherungsaufsichtsgesetzes.

(2) Geschäftsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland.