§ 2 PostGRegulierung(1) Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind:
(3) Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt. |
§ 2 PostGRegulierung(1) Die Regulierung des Postwesens ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes. (2) Ziele der Regulierung sind:
(3) Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen bleibt unberührt. |