§
Verordnung über die Wahrnehmung von Aufgaben der Träger der Rentenversicherung und anderer Sozialversicherungsträger durch den Renten Service der Deutschen Post AG (RentSV)

Eingangsformel
§ 1Anwendungsbereich
§ 2Zuständige Stellen
§ 3Grundlagen der Beziehungen zwischen den Trägern der Rentenversicherung und dem Renten Service
§ 4Verantwortungsbereiche
§ 5Ergänzende Regelungen
§ 6Zahlungsauftrag
§ 7Zahlung ohne Zahlungsauftrag
§ 8Zahlungsempfänger
§ 9Zahlweise
§ 10Nicht ausführbare Zahlungen
§ 11Nicht zugegangene Zahlungen
§ 12Änderungen von Zahlungsaufträgen durch die Träger der Rentenversicherung
§ 13Änderungen von Zahlungsdaten oder der Zahlweise durch die Berechtigten oder Zahlungsempfänger
§ 14Änderungen von Zahlungsdaten durch Dritte
§ 15Zahlungseinstellung durch den Renten Service
§ 16Rückforderung zu Unrecht erbrachter Geldleistungen beim Tod von Berechtigten
§ 17Anpassungsauftrag
§ 18Art und Weise der Anpassung, Anpassungsmitteilung
§ 19Unterrichtung der Träger der Rentenversicherung und anderer Stellen
§ 20Aufgaben im Rahmen der sozialen Sicherung der Rentner
§ 21Ausstellung von Ausweisen
§ 22Erteilung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
§ 23Einholung von Auskünften für die Träger der Rentenversicherung
§ 24Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Inlandszahlungen
§ 25Überwachung der Zahlungsvoraussetzungen bei Auslandszahlungen
§ 26Aufgaben im Rahmen der Statistik
§ 26aAktualisierung des Rentenbestandes zur Umsetzung von Rechtsänderungen
§ 27Sonstige Aufgaben
§ 28Pflicht zur Zahlung monatlicher Vorschüsse
§ 29Höhe der Vorschüsse
§ 30Zahlung der Vorschüsse
§ 31Abrechnung
§ 32Anspruch auf angemessene Vergütung
§ 33Entgelt für die Dienstleistung des Renten Service
§ 34Erstattung von Auslagen für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen Dritter
§ 35Fälligkeit, Vorschüsse und Abrechnung
§ 37
§ 38Inkrafttreten
Schlußformel