§ 11 ProdHaftGSelbstbeteiligung bei SachbeschädigungIm Falle der Sachbeschädigung hat der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von 500 Euro selbst zu tragen. |
§ 11 ProdHaftGSelbstbeteiligung bei SachbeschädigungIm Falle der Sachbeschädigung hat der Geschädigte einen Schaden bis zu einer Höhe von 500 Euro selbst zu tragen. |