§
Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt (ProdSG)

§ 1Anwendungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Allgemeine Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt
§ 4Harmonisierte Normen
§ 5Normen und andere technische Spezifikationen
§ 6Zusätzliche Anforderungen an die Bereitstellung von Verbraucherprodukten auf dem Markt
§ 7CE-Kennzeichnung
§ 8Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen
§ 9Aufgaben der Befugnis erteilenden Behörde
§ 10Anforderungen an die Befugnis erteilende Behörde
§ 11Befugnisse der Befugnis erteilenden Behörde
§ 12Anträge auf Notifizierung
§ 13Anforderungen an die Konformitätsbewertungsstelle für ihre Notifizierung
§ 14Konformitätsvermutung
§ 15Erteilung der Befugnis, Notifizierungsverfahren
§ 16Verpflichtungen der notifizierten Stelle
§ 17Meldepflichten der notifizierten Stelle
§ 18Zweigunternehmen einer notifizierten Stelle und Vergabe von Unteraufträgen
§ 19Widerruf der erteilten Befugnis
§ 20Zuerkennung des GS-Zeichens
§ 21Befugnis für die Tätigkeit als GS-Stelle
§ 22Pflichten der GS-Stellen
§ 23Einbeziehung von externen Stellen
§ 24Pflichten des Herstellers und des Einführers
§ 25Marktüberwachung
§ 26Aufgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
§ 27Ausschuss für Produktsicherheit
§ 28Bußgeldvorschriften
§ 29Strafvorschriften
AnlageGestaltung des GS-Zeichens