§ 58 PStGLebenspartnerschaftsurkunde(1) In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
(2) In die Lebenspartnerschaftsurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Lebenspartner aufgenommen. |
§ 58 PStGLebenspartnerschaftsurkunde(1) In die Lebenspartnerschaftsurkunde werden aufgenommen
(2) In die Lebenspartnerschaftsurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Lebenspartner aufgenommen. |