§
Gesetz zur Regelung des Rechts der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages (PUAG)

§ 1Einsetzung
§ 2Rechte der qualifizierten Minderheit bei der Einsetzung
§ 3Gegenstand der Untersuchung
§ 4Zusammensetzung
§ 5Mitglieder
§ 6Vorsitz
§ 7Stellvertretender Vorsitz
§ 8Einberufung
§ 9Beschlussfähigkeit
§ 10Ermittlungsbeauftragte
§ 11Protokollierung
§ 12Sitzungen zur Beratung
§ 13Sitzungen zur Beweisaufnahme
§ 14Ausschluss der Öffentlichkeit
§ 15Geheimnisschutz
§ 16Zugang zu Verschlusssachen und Amtsverschwiegenheit
§ 17Beweiserhebung
§ 18Vorlage von Beweismitteln
§ 19Augenschein
§ 20Ladung der Zeugen
§ 21Folgen des Ausbleibens von Zeugen
§ 22Zeugnis- und Auskunftsverweigerungsrecht
§ 23Vernehmung von Amtsträgern
§ 24Vernehmung der Zeugen
§ 25Zulässigkeit von Fragen an Zeugen
§ 26Abschluss der Vernehmung
§ 27Grundlose Zeugnisverweigerung
§ 28Sachverständige
§ 29Herausgabepflicht
§ 30Verfahren bei der Vorlage von Beweismitteln
§ 31Verlesung von Protokollen und Schriftstücken
§ 32Rechtliches Gehör
§ 33Berichterstattung
§ 34Rechte des Verteidigungsausschusses als Untersuchungsausschuss
§ 35Kosten und Auslagen
§ 36Gerichtliche Zuständigkeiten