§ 26 RechPensVAufwendungen für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattungen für eigene Rechnung(1) Die Aufwendungen für die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung umfassen die Zuführungen zur Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung. (2) Die Aufwendungen für die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung umfassen:
(3) Erreichen die erfolgsabhängigen und die erfolgsunabhängigen Beitragsrückerstattungen einen größeren Umfang, so sind sie im Anhang getrennt anzugeben. |