§ 33 RechPensVSonstige SteuernIm Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt. |
§ 33 RechPensVSonstige SteuernIm Posten "Sonstige Steuern" sind Steuern auszuweisen, soweit es sich nicht um Steuern vom Einkommen und vom Ertrag handelt. |