§
Gesetz zur Errichtung einer standardisierten zentralen Datei von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus (RED-G)

§ 1Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus
§ 2Inhalt der Datei und Speicherungspflicht
§ 3Zu speichernde Datenarten
§ 4Beschränkte und verdeckte Speicherung
§ 5Zugriff auf die Daten
§ 6Weitere Verwendung der Daten
§ 7Erweiterte projektbezogene Datennutzung
§ 8Übermittlung von Erkenntnissen
§ 9Datenschutzrechtliche Verantwortung
§ 10Protokollierung, technische und organisatorische Maßnahmen
§ 11Datenschutzrechtliche Kontrolle, Auskunft an den Betroffenen
§ 12Berichtigung, Löschung und Einschränkung der Verarbeitung von Daten
§ 13Festlegungen für die gemeinsame Datei
§ 14Einschränkung von Grundrechten