§ 13 RED-GFestlegungen für die gemeinsame DateiDas Bundeskriminalamt hat für die gemeinsame Datei im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden Einzelheiten festzulegen zu
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§ 13 RED-GFestlegungen für die gemeinsame DateiDas Bundeskriminalamt hat für die gemeinsame Datei im Einvernehmen mit den beteiligten Behörden Einzelheiten festzulegen zu
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