Verordnung über die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten (ReNoPatAusbV)
Eingangsformel | |
§ 1 | Staatliche Anerkennung der Ausbildungsberufe |
§ 2 | Dauer der Berufsausbildungen |
§ 3 | Ausbildungsrahmenplan |
§ 4 | Struktur der Berufsausbildungen, Ausbildungsberufsbilder |
§ 5 | Durchführung der Berufsausbildungen |
§ 6 | Zwischenprüfung |
§ 7 | Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwaltsfachangestellter und Rechtsanwaltsfachangestellte |
§ 8 | Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Notarfachangestellter und Notarfachangestellte |
§ 9 | Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Rechtsanwalts- und Notarfachangestellter und Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte |
§ 10 | Abschlussprüfung für den Ausbildungsberuf Patentanwaltsfachangestellter und Patentanwaltsfachangestellte |
§ 11 | Bestehende Berufsausbildungsverhältnisse |
§ 12 | Inkrafttreten, Außerkrafttreten |
Anlage | (zu § 3 Absatz 1)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildungen zum Rechtsanwaltsfachangestellten und zur Rechtsanwaltsfachangestellten, zum Notarfachangestellten und zur Notarfachangestellten, zum Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten und zur Rechtsanwalts- und Notarfachangestellten sowie zum Patentanwaltsfachangestellten und zur Patentanwaltsfachangestellten |