§ 11 RohrMeistPrVÜbergangsvorschriftDie bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. |
§ 11 RohrMeistPrVÜbergangsvorschriftDie bis zum Ablauf des 31. August 2009 begonnenen Prüfungsverfahren können nach den bisherigen Vorschriften zu Ende geführt werden. |