§ 353 RVO(1) Die Dienstordnung enthält einen Besoldungsplan. Dabei regelt sie:
(2) Sie regelt ferner, unter welchen Voraussetzungen Beförderung stattfindet. |
§ 353 RVO(1) Die Dienstordnung enthält einen Besoldungsplan. Dabei regelt sie:
(2) Sie regelt ferner, unter welchen Voraussetzungen Beförderung stattfindet. |