§

§ 22 SaatV

Gestattung des Inverkehrbringens

Handelssaatgut folgender Arten darf nach Zulassung zu gewerblichen Zwecken in den Verkehr gebracht werden:

1.
Leguminosen:Esparsette,Pannonische Wicke;
2.
Öl- und Faserpflanzen:Schwarzer Senf.