§ 12a SchfHwGHaftungsausschlussEine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers besteht nicht. |
§ 12a SchfHwGHaftungsausschlussEine Haftung des Staates an Stelle des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers besteht nicht. |