§ 1 SchHaltHygVGeltungsbereichDiese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten. |
§ 1 SchHaltHygVGeltungsbereichDiese Verordnung gilt für alle Betriebe, die Schweine zu Zucht- oder Mastzwecken halten. |