§ 9 SchHaltHygVZusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe(1) Der Tierhalter eines Zuchtbetriebes mit mehr als drei Sauenplätzen hat für jede Sau unverzüglich
(2) Steigt innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen in einem Stall die Umrauschquote |
§ 9 SchHaltHygVZusätzliche Anforderungen an Zuchtbetriebe(1) Der Tierhalter eines Zuchtbetriebes mit mehr als drei Sauenplätzen hat für jede Sau unverzüglich
(2) Steigt innerhalb eines Zeitraums von vier Wochen in einem Stall die Umrauschquote |