§
Verordnung über die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit (SchSiServAusbV)

Eingangsformel
§ 1Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes
§ 2Dauer der Berufsausbildung
§ 3Ausbildungsrahmenplan, Ausbildungsberufsbild
§ 4Durchführung der Berufsausbildung
§ 5Zwischenprüfung
§ 6Abschlussprüfung
§ 7Fortsetzung der Berufsausbildung
§ 8Inkrafttreten
Anlage(zu § 3)Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zur Servicekraft für Schutz und Sicherheit