§ 18 SchuldRAnpGAnwendbarkeit der nachfolgenden BestimmungenAuf Verträge über die Nutzung von Grundstücken zu anderen persönlichen Zwecken als Wohnzwecken nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sind die nachfolgenden Bestimmungen anzuwenden. |
§ 18 SchuldRAnpGAnwendbarkeit der nachfolgenden BestimmungenAuf Verträge über die Nutzung von Grundstücken zu anderen persönlichen Zwecken als Wohnzwecken nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 sind die nachfolgenden Bestimmungen anzuwenden. |