§
Verordnung über die Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Besatzungen von Schiffen und Booten im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (SeeAZV)

Eingangsformel
§ 1Geltungsbereich
§ 2Begriffsbestimmungen
§ 3Arbeitszeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
§ 4Ruhepausen
§ 5Ruhezeit
§ 6Arbeitszeitverlängerung zur Abwendung von Gefahren
§ 7Gesundheitsschutz
§ 8Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 9Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung
§ 10Geltung des Arbeitszeitgesetzes
§ 11Inkrafttreten