§ 8 SeeAZVSonn- und FeiertagsbeschäftigungAbweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. |
§ 8 SeeAZVSonn- und FeiertagsbeschäftigungAbweichend von § 9 des Arbeitszeitgesetzes dürfen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. |