§
Verordnung über die Zulassung von Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen (SeeBewachV)

Eingangsformel
§ 1Zuständige Behörde
§ 2Antragsberechtigung und Antrag
§ 3Dauer der Zulassung
§ 4Betriebliche Organisation; Übertragung der Verordnungsermächtigung
§ 5Anforderungen an die Planung und Durchführung von Einsätzen auf See (Verfahrensabläufe und Dienstanweisungen); Übertragung der Verordnungsermächtigung
§ 6Ausrüstung; Übertragung der Verordnungsermächtigung
§ 7Anforderungen an die eingesetzten Personen
§ 8Zuverlässigkeit; dem Bewachungsunternehmen vorzulegende Unterlagen
§ 9Persönliche Eignung
§ 10Sachkunde
§ 11Anforderungen an die Geschäftsleitung sowie an die mit der Leitung des Betriebes oder einer Zweigniederlassung beauftragten Personen
§ 12Betriebshaftpflichtversicherung
§ 13Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
§ 14Anzeige-, Melde- und Vorlagepflichten
§ 15Anerkennung ausländischer Zulassungen und Zertifizierungen
§ 16Ordnungswidrigkeiten
§ 17Inkrafttreten
Anlage(zu § 10 Absatz 1)Sachkunde