§
Vorschlag für eine Verordnung des Rates über befristete Maßnahmen in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE) und die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE) (SEuSCEVVorschl)

Präambel
Art 1Befristete Maßnahme in Bezug auf die Hauptversammlungen Europäischer Gesellschaften (SE)
Art 2Befristete Maßnahme in Bezug auf die Generalversammlungen Europäischer Genossenschaften (SCE)
Art 3Inkrafttreten
Schlussformel