§ 345b SGB 3Beitragspflichtige Einnahmen bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf AntragFür Personen, die ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen, gilt als beitragspflichtige Einnahme
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§ 345b SGB 3Beitragspflichtige Einnahmen bei einem Versicherungspflichtverhältnis auf AntragFür Personen, die ein Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag begründen, gilt als beitragspflichtige Einnahme
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