§

§ 444 SGB 3

Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung

(1) Personen, die am 31. Dezember 2012 in einer mehr als geringfügigen Beschäftigung nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 oder § 8a in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Nummer 1 des Vierten Buches versicherungspflichtig waren, die die Merkmale einer geringfügigen Beschäftigung nach diesen Vorschriften in der ab dem 1. Januar 2013 geltenden Fassung erfüllt, bleiben in dieser Beschäftigung längstens bis zum 31. Dezember 2014 versicherungspflichtig, solange das Arbeitsentgelt 400 Euro monatlich übersteigt. Sie werden auf Antrag von der Versicherungspflicht befreit. Der Antrag ist bei der Agentur für Arbeit zu stellen. Die Befreiung wirkt vom 1. Januar 2013 an, wenn sie bis zum 31. März 2013 beantragt wird, im Übrigen von dem Beginn des Kalendermonats an, der auf den Monat folgt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Die Befreiung ist auf diese Beschäftigung beschränkt.

(2) Bei Anwendung des Absatzes 1 gilt § 276b Absatz 1 des Sechsten Buches und bei Anwendung des § 344 Absatz 4 gilt § 276b Absatz 2 des Sechsten Buches entsprechend.


§ 434Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit
§ 435Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat
§ 436Zweites Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
§ 437Drittes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt
§ 439Siebtes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
§ 440Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
§ 441Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
§ 442Beschäftigungschancengesetz
§ 443Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
§ 444Gesetz zu Änderungen im Bereich der geringfügigen Beschäftigung
§ 444aGesetz zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung und des Versicherungsschutzes in der Arbeitslosenversicherung
§ 445Fünfundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
§ 445aGesetz zur Anpassung der Berufsausbildungsbeihilfe und des Ausbildungsgeldes
§ 446Zweites Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften
§ 447Gesetz zur Stärkung der Chancen für Qualifizierung und für mehr Schutz in der Arbeitslosenversicherung
§ 448Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern
§ 449Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung
§ 450Gesetz zur Förderung der beruflichen Weiterbildung im Strukturwandel und zur Weiterentwicklung der Ausbildungsförderung
§ 451Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
§ 453Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen und zur Änderung anderer Gesetze