§ 451 SGB 3Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze§ 25 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 findet grundsätzlich nur Anwendung auf Ausbildungen, die nach dem 30. Juni 2020 begonnen werden. Wurde die Ausbildung vor diesem Zeitpunkt begonnen und wurden
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